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Der FV Lehrte führt jährlich im Auftrag
des Landesverbandes Niedersachsen, einen
Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung durch ! (siehe
Termine Fischerprüfung)
Die Fischerprüfung wird in der Umgangssprache auch als
Sportfischerprüfung, Anglerprüfung und Angelprüfung
bezeichnet. In Deutschland ist diese Prüfung die rechtliche
Voraussetzung zum Angeln. Erst mit der bestandenen
Fischerprüfung ist es möglich einen Fischereischein zu
beantragen.
Nutzen der Fischerprüfung:
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Der Fischereischein ist der
Sachkundenachweis für den Angler. Um in den jeweiligen
Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine
Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt.
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Der Fischereischein ist z.B. auch
erforderlich, um an der Ostseeküste in Schleswig
Holstein oder Mecklenburg Vorpommern zu angeln oder um
eine Angelerlaubnis (Gastkarte) in anderen Bundesländer
zu erwerben.
-
Das in der
Aquaristik so
beliebte "Tümpeln" (der Fang von
Lebendfutter/Fischnährtieren z.B.
Mückenlarven) kann es unter Umständen in manchen
Bundesländern erforderlich machen, einen Fischereischein
mit sich zu führen und somit eine Fischerprüfung
abzulegen. Aber auch mit dem Fischereischein und der
somit bestandenen Fischerprüfung müssen die Pächter /
Inhaber des jeweiligen Gewässers auf jeden Fall der
Futtertier-Entnahme zustimmen !
Anhand der drei Beispiele können Sie also
sehen, dass es nicht unbedingt nur für den Angelsport
erforderlich ist eine Fischerprüfung abzulegen.
In Deutschland ist die Fischerprüfung
Sache der Länder. Aus diesem Grund können die
Prüfungsbedingungen der einzelner Länder (z.B.
Hannover/Niedersachsen, oder Stuttgart/Baden-Württemberg)
von einander abweichen.
Wurde die Fischerprüfung erst einmal
bestanden, gilt sie ein Leben lang.
Jedes Jahr findet im ersten Quartal in
Lehrte bei Hannover ein Vorbereitungs-Lehrgang, zur
Fischerprüfung im Auftrag des Landesverbands Niedersachsen,
statt.
Der theoretische Lehrgang der
Fischerprüfung umfasst nachfolgende Inhalte:
1. Infos über die Allgemeine
Fischkunde
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äußerer und innerer Aufbau des
Fischkörpers
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Bedeutung der Sinnesorgane
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Fortpflanzung und Laichzeiten
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Fischkrankheiten
2. Infos über die Spezielle
Fischkunde
3. Infos Gewässerkunde
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Wasserqualität, Produktionskraft,
Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ und
Stillgewässer
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Tier- und Pflanzenwelt im und am
Wasser
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Bedeutung der verschiedenen
Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände
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Verhalten bei Feststellung von
Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und
Gewässerverunreinigungen
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Behandlung der Fische nach dem Fang
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Laich- und Schongebiete,
Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und deren
Bedeutung, sowie Auswirkungen
4. Infos Gerätekunde
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Grundsätzliche Kenntnisse über den
Fischfang mit der Angel
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Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte
und Fangmethoden
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Richtiges waidgerechtes
zusammenstellen der
Angelgeräte für den Fang bestimmter
Fischarten des Süßwassers und des Meeres
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Unterrichtung in der praktischen
Handhabung der Fischereigeräte
5. Infos zum Natur, Tier, und
Umweltschutz
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Tierschutzgerechtes Verhalten
gegenüber der „ Kreatur Lebewesen“, d.h. schonende
Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und
Leiden
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Das Töten von Fischen
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Spezielle Unterweisung bezüglich der
Lebensansprüche der Fische und der anderen zum Gewässer
gehörender Tiere sowie Pflanzen
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Erklärung deren natürlichen
Lebensgewohnheiten, sowie das Erkennen möglicher
Störungen
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Ausübung des waidgerechten Fischfangs
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Erkennen der Möglichkeit zur Förderung
und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden
artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer
lebenden anderen Tierarten
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Sicherstellung des Überlebens unserer
heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und
Wiederherstellung von Gewässerbiotopen
6. Infos zur Gesetzeskunde
-
Inhalt des Fischereirechts, Arten der
Fischereiberechtigung (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein)
Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes
(staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein,
Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete,
Uferbetretungsrecht)
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Tag- und Nachtfischerei,
Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden
-
Zuständige Verwaltungsbehörden,
Fischereiaufsicht, Strafvorschriften
-
Wichtige Bestimmungen z.B. der
Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des
Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes
Ablauf der theoretischen
Fischerprüfung:
Bei den von mir, in Lehrte bei Hannover,
abgehaltenen Vorbereitungslehrgängen (mind. 30
Lehrgangsstunden), werden die Teilnehmer optimal und in
lockerer Art auf alle Sachgebiete der Fischerprüfung
vorbereitet.
Die Prüfung selbst:
Zum bestehen der theoretischen
Fischerprüfung müssen von den 60 Fragen der einzelnen
Sachgebiete mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden.
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Pro Frage stehen 3 Lösungen zur
Auswahl, nur eine Antwort ist richtig
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In jedem einzelnen Sachgebiet müssen
mindestens sechs Fragen richtig beantwortet werden
Ablauf der praktischen
Fischerprüfung:
Den praktischen Ausbildungsteil der
Fischerprüfung leitet der erfahrene Angel Kollege und
Casting Spezialist
Gerd Bebek. Unter seiner Hand erlernen
die Prüfungsteilnehmer in hinreichender Anzahl von
Ausbildungsstunden den Umgang mit den
Angelgeräten.
So ist es im Regelfall jedem Angler
möglich, die erforderlichen Punkte für den praktischen Teil
der Fischerprüfung zu erzielen.
Der praktische Lehrgangsteil der
Fischerprüfung umfasst nachfolgende Aufgaben
Das Zielwerfen auf die
Arenbergscheibe:
Pendelwurf unter der Hand, Seitenwurf
rechts, Überkopfwurf, Seitenwurf links, beliebiger Wurf.
Das Weitwerfen:
Mit einem Kunststoffgewicht auf Weite
werfen.
Infos Zielwerfen:
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Mit einem Kunststoffgewicht in
Tropfenform (7,5g) versuchen den Zielkern der
Arenbergscheibe zu treffen
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Start 1 Pendelwurf unter der Hand
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Start 2 Seitenwurf rechts
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Start 3: Überkopfwurf
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Start 4: Seitenwurf links
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Start 5: beliebig
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Mindestens 30 von 100 möglichen
Punkten müssen erreicht werden
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Zwei Würfe von jedem Startplatz
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Zeit: 5 Minuten
Die Arenbergtuchscheibe hat 5 Ringe. Der
Außendurchmesser der einzelnen Ringe beträgt 3,15 m 2,55 m
1,95 m 1,35 m und der Zielkern selbst 0,75 m. Die Ringstärke
beträgt 0,02 m.
Infos Weitwerfen:
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Mit einem Kunststoffgewicht in
Tropfenform (7,5g) auf einer 100m langen und 50m breiten
Wurfbahn so weit wie möglich werfen
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Wurfart beliebig, kein Katapult oder
Schleuderwurf
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Zeitlimit für jeden Wurf 2 Minuten bis
zur Ausführung
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Der weiteste, gültige Wurf von 3
Versuchen (mindestens 25 m) zählt

Interessierte Angler aus dem Umfeld Lehrte
/ Hannover finden unter "Fischerprüfung"
den nächsten Lehrgang's Termin und weitere Infos.
Buchpreise incl. MwSt. zzgl.
Versandkosten
www.juergens-anglereck.de
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